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Finanzlexikon: rechnungswesen

rechnungswesen

Das Rechnungswesen (Rechnungslegung i.w.S.) als Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.

Das Rechnungswesen untergliedert sich in vier Teilbereiche:

* Finanzbuchführung (Finanzbuchhaltung, FiBu) und Bilanz
o Buchführung
o Inventar
o Jahresabschluss (Jahresbilanz, Erfolgsrechnung und ggf. Anhang)
o Sonderbilanzen, Zwischenbilanzen

* Kosten- und Leistungsrechnung, (KLR)
o Betriebsabrechung (kalkulatorische Buchführung
+ Kostenartenrechnung
+ Kostenstellenrechnung
+ Kostenträgerzeitrechnung
+ kurzfristige Erfolgsrechnung
o Selbstkostenrechnung (Kostenträgerstückrechnung)

* Betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung
o Betriebswirtschaftliche Statistik
o Einzelbetrieblicher Vergleich
+ Zeitvergleich
+ Verfahrensvergleich
+ Soll-Ist-Vergleich
o Zwischenbetrieblicher Vergleich

* Planungsrechung

Wichtigste rechtliche Grundlagen zum Rechnungswesen in der Bundesrepublik Deutschland sind einerseits das Handelsgesetzbuch (HGB), andererseits das Steuerrecht, hierbei besonders die Abgabenordnung (AO).

Bei Abschluss des Geschäftsjahres erfolgt die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Er enthält die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Man spricht hierbei auch von Rechnungslegung i.e.S oder Bilanzierung nach Bilanzierungsrichtlinien, die den genannten gesetzlichen Anforderungen genügen müssen. In Deutschland ist es üblich, eine Handelsbilanz (nach HGB) und/oder eine Steuerbilanz (nach dem Steuerrecht) oder eine Einheitsbilanz (kombinierte Handels- und Steuerbilanz) zu erstellen.

Zusätzlich müssen Unternehmen, die in einem Mutter-Tochter-Verhältnis stehen, einen Konzernabschluss aufstellen, in dem die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen dargestellt werden, als ob sie ein einziges Unternehmen wären.

Für kapitalmarktorientierte Konzerne besteht auch die Möglichkeit der Bilanzierung nach IAS oder US-GAAP. Internationale Abschlüsse sind heute ein Zulassungskriterium an vielen Börsen. Für börsenorientierte Konzerne in der EU besteht ab 2005 die Pflicht einen Abschluß gemäß IAS zu erstellen. Für in den USA gelistete Konzerne besteht ein Aufschub bis 2007. Sonstige Unternehmen (nicht börsennotierte Konzerne, sonstige Einzelunternehmen) können die Mitgliedsstaaten die Pflicht zu IAS/IFRS oder ein Wahlrecht zur nationalen Rechnungslegung festlegen.

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